AGB

  1. Allgemeines

Die unten aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen. Alle Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform.

  1. Geltungsbereich

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für unsre sämtlichen Angebote, Bestätigungen, und Lieferungen. Sie gelten ausschließlich, auch für künftige Verträge mit dem Besteller.

Entgegenstehenden oder abweichenden Geschäftsbedingungen des Bestellers wird bereits jetzt widersprochen, sie sind nur dann verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkannt haben, auch wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen vorbehaltlos liefern.

Der Besteller erkennt unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der Auftragserteilung, spätestens mit der Annahme der Lieferung oder Leistung an.

  1. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von die Tenne Reitsport GmbH.

(1)     Die Firma die Tenne Reitsport GmbH behält sich das Eigentum an dem Vertragsgegenstand bis zum Eingang aller Zahlung aus dem Kaufvertrag vor.

(2)     Der Käufer hat den Verkäufer von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen seines Eigentums unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Käufer hat dem Verkäufer alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen.

(3)     Verhält sich der Käufer vertragswidrig, insbesondere wenn der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung des Verkäufers nicht nachkommt, kann der Verkäufer nach einer vorherigen angemessenen Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten, und die Herausgabe des noch in seinem Eigentum stehenden Vertragsgegenstandes verlangen. In der Zurücknahme des Vertragsgegenstandes durch den Verkäufer liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Käufer. In der Pfändung des Vertragsgegenstandes durch den Verkäufer liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Der Verkäufer is nach Rückerhalt des Vertragsgegenstandes zu dessen Verwertung befugt.

Der Verwertungserlös ist auf Verbindlichkeiten des Verkäufers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

  1. Gewährleistung

(1)   Soweit ein von dem Verkäufer zu vertretender Mangel an dem Vertragsgegenstand vorliegt, ist der Verkäufer unter Ausschluss der Rechte des Käufers vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Der Käufer hat dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.

(2)   Die Nacherfüllung kann nach der Wahl des Käufers durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung eines neuen Vertragsgegenstandes erfolgen.

Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer ausgeschlossen.

Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.

(3)    Der Sattel und verkauftes Zubehör unterliegen der allgemeinen Garantievorgabe des Herstellers. Kein Mangel ist natürlicher Abrieb der Gurtstrippen und der Sattelblätter, oder Beschädigungen unter evtl. Gewalteinwirkung entstandenen Risse in der Oberhaut. Die Gewährleistungsansprüche erlöschen, wenn die von dem Reitsporthändler die Tenne Reitsport GmbH gelieferten Waren durch äußere Einflüsse, Fehlbedienung, Missachtung der Bedienungs- und Wartungsanleitung und durch Sturz beschädigt wurden, Änderungen oder Eingriffe durch nichtberechtigte Verbrauchsmaterialien zum Einsatz gekommen sind, die nicht den Spezifikation- und Herstellungsvorschriften entsprechen.

Der Kunde ist verpflichtet dem Reitsportartikelhändler die Tenne Reitsport GmbH die Überprüfung des fehlerhaften Gegenstandes zu gestatten. Dies erfolgt nach Wahl des Reitsportartikelhändlers die Tenne Reitsport GmbH entweder am Ort des Kunden oder nach freigemachter erfolgter Zusendung am Ort (Geschäft) des Reitsportartikelhändlers die Tenne Reitsport GmbH.

Auf unsere Waren gewähren wir eine gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten, wenn es sich um Neuwaren handelt. Der Verkäufer haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.

(4)   Sattelpassform: Es wird darauf hingewiesen, dass es keinen Mangel darstellt, wenn sich der Sattel deshalb verändert, weil mit dem Sattel auf einem anderen Pferd, als das dafür vorgesehene geritten wird, oder die Sitzgröße des Sattels dahingehend bei Benutzung nicht berücksichtigt wird, dass ein anderer Reiter (z. B. Bereiter), welcher eigentliche eine andere Sitzgröße benötigt, auf diesem Sattel reitet und der Sattel sich dadurch verändert. Ebenfalls zu berücksichtigen ist, dass die Sättel des Reitsportartikelhändlers die Tenne Reitsport GmbH bei der Auswahl auf die bestimmte Person und auf das bestimmte Pferd angepasst sind. Sollte sich nun Pferd (Muskelaufbau, Muskelabbau, Fettgewebe) oder Reiter (Gewicht, Reitweise, Beinlänge, Steigbügelriemenlänge) verändern, so stellen dies äußere Einflüsse auf den Sattel da. So kann nicht zugesagt werden, dass der letztlich gewünschte Erfolge der Passgenauigkeit am Pferd und der Korrektheit der Sitzposition des Reiters eintritt!

(5)   Sattelanprobe: der Kunde kann nach Absprache mit dem Reitsportartikelhändler die Tenne Reitsport GmbH Sättel bis zu 2 Tagen je 50,00 € zur Auswahl testen, er ist jedoch verpflichtet, diesen Sattel bei Nichtgefallen nach Ablauf dieser Zeit unaufgefordert sauber und im einwandfreien Zustand zurückzugeben.

Der Kunde ist bei Beanstandung dem Händler hierdurch entstandenen Schaden durch Zahlung einer Pauschale in Höhe von 200,00 € zu ersetzen, bei größeren Schäden entsprechend mehr, und bei Verlust des Sattels den kompletten Kaufpreis und Anfahrtskosten zu ersetzen.

(6)    Sattelanprobe vor Ort: Beratungen werden grundsätzlich am Geschäftssitz durchgeführt. Gegen ein Entgelt werden auch Sattelanproben und Beratung vor Ort beim Kunden durchgeführt.

  1. Kosten – Sattelkauf mit Sattelanprobe:
  2. Bei Sattelanpassung von neuen und gebrauchten Sätteln im Umkreis von 100 km werden Beratungskosten in Höhe von 160,00 € und anteilige Fahrtkosten erhoben wenn kein Sattel gekauft wird. Sollte dennoch innerhalb von einem Monat der gepasste Sattel gekauft und keine weitere Anpassung vor Ort erfolgen, wird der gezahlte Betrag verrechnet.
  3. Bei Sattelanpassung von gebrauchten Sättel im Umkreis von 100 km erhöht sich der Verkaufspreis generell um 160,00 € (inkl. anteiliger Fahrtkosten).
  4. Bei Sattelanpassung von neuen Sättel mit einem VK Preis bis 1000,00 € erhöht sich der VK Preis generell um 160,00 €.
  5. Sattelkäufe mit Anpassung über 100 km vom Standort entfernt müssen gesondert angefragt werden.
  6. Änderungen am Sattel sind kostenpflichtig wen der Sattel passt und gekauft wird. (Sollte der Sattel nach der Änderung doch nicht passen entstehen keine Kosten für die Änderung.)
  7. Tritt der Käufer trotz erfolgreicher Anpassung dann vom Kauf zurück sind die Änderungskosten zuzüglich die Kosten von Position 1. fällig.
  1. Kosten – Sattelüberprüfung

Bei Sattelüberprüfungen entstehen

  1. Anfahrtskosten
Bis 50 km 80,00 €
Bis 75 km 120,00 €
Bis 100 km 160,00 €

 
Ab 100 km berechnen wir 0,80 € pro gefahrenen km. Aus Hin-und Rückfahrt ergeben sich 2 gesonderte Einzelfahrten.

Diese Anfahrtskosten entstehen nur bei individueller Anfahrt.

Sollten mehrere Überprüfungen vor Ort sein, so werden die Anfahrtskosten anteilmäßig berechnet.

  1. Überprüfungskosten/Beratungskosten/Werkstattkosten

Pro Pferd pro angefangene 1/4 Stunde 20,00€ Überprüfungs- und Beratungskosten + anteilige Fahrtkosten.

  1. Rückenvermessung zusätzlich

15,00€ pro Pferd

  1. Werkstattstundenlohn

80,00€

Zahlung:

Die Kosten für Beratung, Änderung, Anfahrt und Überprüfung sind sofort vor Ort in bar oder mit EC-Karte zu zahlen. Werkstattarbeiten sind bei Abholung oder Auslieferung in bar oder mit EC-Karte zu zahlen.

Kann der Kunde einen Beratungstermin oder einen Termin zur Anpassung von Maßsätteln bzw. Konfektionssätteln nicht wahrnehmen, so hat er dem Reitsportartikelhändler die Tenne Reitsport GmbH spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin darüber in Kenntnis zu setzen. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach, kann der Reitsporthändler die Tenne Reitsport GmbH eine Pauschale von 150,00 € verlangen.

(7)    Der Kunde hat die Ware umgehend nach Empfang der Lieferung auf Vollständigkeit oder etwaige Mängel zu überprüfen und Abweichungen oder Transportschäden innerhalb von drei Arbeitstagen ab Übergabe bei uns zu melden. Erfolgt die Meldung nicht rechtzeitig gilt die Ware als genehmigt.

(8)    Eine weitergehende Haftung des Verkäufers ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung; Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

  1. Datenschutzerklärung

Wir verwenden Ihre Bestandsdaten ausschließlich zur Abwicklung Ihrer Bestellung. Alle Kundendaten werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften der Bundesdatenschutzgesetze (BDSG) und des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG) von uns gespeichert und verarbeitet.

Sie haben jederzeit ein Recht aus kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung Ihrer gespeicherten Daten. Bitte wenden Sie sich an uns oder senden Sie uns Ihr Verlangen per Post oder Fax. Wir geben Ihre personenbezogenen Daten einschließlich Ihrer Haus-Adresse und E-Mail-Adresse nicht ohne Ihre ausdrückliche und jederzeit widerrufliche Einwilligung an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die Übermittlung von Daten benötigen (z. B. das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen und das mit der Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditinstitut). In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch nur auf das erforderliche Minimum.

  1. Schlussbestimmungen

(1)    Ansprüche aus dem Kaufvertrag können ohne schriftliche Einwilligung des Verkäufers nicht abgetreten werde.

(2)    Auf diesem Kaufvertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz der Firma die Tenne Reitsport GmbH. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Andernach in 56626 Andernach, Koblenzer Str. 6.

(3)    Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer im Zusammenhang mit diesem Kaufvertrag getroffen wurden, sind in dem Kaufvertrag schriftlich niedergelegt.

(4)    Sollte eine Regelung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Kaufvertrages im Übrigen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich vielmehr, in einem derartigen Fall eine wirksame und durchführbare Bestimmung an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung zu setzen, die den wirtschaftlichen und ideellen Bestimmungen innerhalb der gesetzlichen Grenzen soweit wie möglich entspricht.